Änderungen im Zahlungsverkehr zum November 2024
Neuer Standard des elektronischen Zahlungsverkehr: Anlage 3 des DFÜ-Abkommens V3.8
Die Anlage 3 ist ein Leitfaden der Deutschen Kreditwirtschaft, der die Standards für den elektronischen Zahlungsverkehr, wie Lastschriften, Überweisungen und Kontoauszugsdaten regelt. Die aktualisierte Version enthält wichtige Details, die Banken und Unternehmen bei der Implementierung von Zahlungsverkehrssystemen unterstützen, einschließlich der richtigen Nutzung des camt-Formats.
Änderungen im Überblick
Für den Auslandszahlungsverkehr bietet die Hamburg Commercial Bank aktuell nur das Einreichungsformat DTAZV im elektronischen Zahlungsverkehr an. Ab 17. November 2024 haben Sie die Möglichkeit, ausgehende Zahlungen in dem Format pain.001.001.09 (EBICS-Auftragsart AXZ) für den Auslandszahlungsverkehr einzureichen. Wenn Sie bereits DTAZV (EBICS-Auftragsart AZV) einreichen, so werden wir Ihnen zusätzlich zu den bestehenden EBICS-Berechtigungen (inkl. Limite) für den Auslandszahlungsverkehr die neue EBICS-Auftragsart AXZ freischalten.
Hinweis: Das Einreichungsformat DTAZV entfällt als DK-Standard (Deutsche Kreditwirtschaft) voraussichtlich ab November 2026.
Untertägige elektronische Kontoinformationen werden zukünftig halbstündlich zur Verfügung gestellt, sofern eine untertägige Bereitstellung vereinbart wurde.
Uhrzeiten der aktuellen Läufe
07:00 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:30
Uhrzeiten der zukünftigen Läufe:
07:00 07:30 08:00 08:30 9:00 09:30 10:00 10:30 11:00 11:30 12:00 12:30 13:00 13:30 14:00 14:30 15:00 15:30 16:00 16:30
Um eine effektivere Verarbeitung auf Ihrer Seite zu ermöglichen, wurden in den Kontoinformationen (camt-Nachrichten) Optimierungen vorgenommen. Eine detaillierte Übersicht der neuen Belegungen finden Sie in der downloadbaren Übersicht:
Übersicht der Belegungen für camt.052, camt.053 und camt.054
Zur Nutzung der HCOB Banking App ab dem 18. November 2024 ist ein Update auf die Version 6.0.2 erforderlich. Die neue Version steht in den App-Stores ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung.
Gutschriften von SEPA-Zahlungseingängen zu Gunsten von Fremdwährungskonten werden zur Vermeidung von Wechselkursproblemen künftig an den Auftraggeber zurückgegeben.
Für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften erzeugen wir bei nicht zu verarbeitenden Zahlungsaufträgen sogenannte Payment Status Reports (pain.002). Sofern Ihnen die korrespondierenden EBICS-Auftragsarten CDZ und CRZ noch nicht zugeordnet sind, werden wir Ihnen diese automatisch freischalten. Sie haben dann die Möglichkeit, die Payment Status Reports abzurufen.
Für die Electronic Banking Anwendung der Hamburg Commercial Bank wird ein zwingend notwendiges Sicherheitsupdate vorgenommen, das alle Nutzer dieser Anwendung betrifft. Es ist dafür notwendig, die installierte TRAVIC-Sign-Version auf die Version 3.1.19 zu aktualisieren. Sollten Sie noch eine ältere Version nutzen, finden Sie detaillierte Informationen zum Update auf unserer Homepage unter https://www.hcob-bank.com/login/ebanking/.
EBICS-Produkte mit einer TOMCAT-Version kleiner 9 werden nicht mehr in der Kommunikation mit dem EBICS-Server der Hamburg Commercial Bank unterstützt. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie auf unserer Homepage unter https://www.hcob-bank.com/login/ebanking/ zusammengestellt.
DK V.8 ist ein Leitfaden der Deutschen Kreditwirtschaft
DK V.8 ist ein Leitfaden der Deutschen Kreditwirtschaft, der die Standards für den elektronischen Zahlungsverkehr, wie Lastschriften, Überweisungen und Kontoauszugsdaten, regelt. Die aktualisierte Version enthält wichtige Details, die Banken und Unternehmen bei der Implementierung von Zahlungsverkehrssystemen unterstützen, einschließlich der richtigen Nutzung des camt-Formats. Die Version 3.8 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft umfasst folgende zusammengefasste vier Dateien:
- Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen „Spezifikation der Datenformate“, Version 3.8 vom 08.04.2024, gültig ab 17. November 2024 ohne Änderungsmarkierungen im PDF-Format;
- Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen „Spezifikation der Datenformate“, Version 3.8 vom 08.04.2024, gültig ab 17. November 2024 mit Änderungsmarkierungen im PDF-Format;
- Geändertes Transaktionsverifikationsset TVS „GBIC_4“ im xml-Format;
- Anhang 1 zur Anlage 3 (Mappingtabelle GVC auf ISO BTC) im Excel-Format.
Sie können die Dateien hier herunterladen: EBICS Datenformate
- Ausschließliche Nutzung der Formatversionen pain.001. und pain.008 ab DK-Version 3.7
- Umstellung der elektronischen Kontoinformationen camt von Version 02 auf Version 08
- Abschaltung der elektronischen Kontoinformationen MT940 und MT942