Corporate Governance
Wir bekennen uns im Interesse einer langfristigen Wertschöpfung nachdrücklich zu den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle. Daher erkennen wir den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als nicht börsennotiertes Unternehmen freiwillig an.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Nach § 161 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften jährlich zu erklären, inwieweit ihre Corporate Governance dem DCGK entspricht oder von ihm abweicht. Nicht börsennotierte Unternehmen wie wir unterliegen dieser Verpflichtung nicht. Da die Grundsätze guter Corporate Governance seit vielen Jahren Teil des Selbstverständnisses der Bank sind, unterstützen unser Vorstand und Aufsichtsrat die Ziele des Deutschen Corporate Governance Kodex und geben jährlich freiwillig eine Entsprechenserklärung zum Kodex ab. Wir arbeiten darauf hin, dem DCGK möglichst weitgehend zu entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat erklären in der aktuellen Entsprechenserklärung, von welchen Vorschriften des Kodex die Bank zurzeit noch abweicht.
Für Fragen zur Corporate Governance stehen den Aktionären, Mitarbeitenden und der interessierten Öffentlichkeit Dr. Janina Schmidt-Keßler und Kim-Olivia Lietzau als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
Seit 2017 veröffentlichen wir jährlich unseren Bericht über unserer Corporate Social Responsibility (CSR-Bericht) gemäß den Anforderungen der §§315b, 315c i.V.m. 289b bis 289e HGB. Dieser ist Teil unserer Konzernberichterstattung und Sie können ihn hier herunterladen