Änderungen im Zahlungsverkehr zum November 2026
Die Anforderungen an den Zahlungsverkehr entwickeln sich kontinuierlich weiter. Mit den Neuerungen aus der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft treten ab 2026 wichtige Änderungen in Kraft, auf die sich Unternehmen frühzeitig einstellen sollten.
Änderungen im Überblick
Ab dem 16. November 2026 treten mit der neuen Anlage 3 des DFÜ-Abkommens wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr in Kraft. Die von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) festgelegte „Spezifikation der Datenformate“ definiert die technischen Standards für den Austausch von Zahlungsdaten zwischen Unternehmen und Banken und basiert auf den ISO 20022-XML-Formaten.
Mit der neuen Version ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:
- Weiterentwicklung der ISO 20022-Datenformate, insbesondere für Auslandszahlungen, SEPA-Zahlungen und Kontoinformationen
- Verpflichtende Nutzung strukturierter Adressen – unstrukturierte Adressangaben werden künftig nicht mehr unterstützt
Für Unternehmen bedeutet das vor allem Anpassungsbedarf bei Zahlungsverkehrssystemen, Schnittstellen und Stammdaten. Daher empfiehlt es sich, bestehende Prozesse und Datenformate frühzeitig zu überprüfen und auf die neuen Anforderungen auszurichten.
Die Versionierung der Anlage 3 wird künftig zudem am Zeitpunkt des Inkrafttretens (Jahr. Monat) ausgerichtet. Die neue Fassung trägt daher die Bezeichnung „26.11“.
Format LifeCycle
Das bisherige Einreichungsformat DTAZV entfällt als Standard der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ab November 2026 und wird künftig nicht mehr unterstützt.
Ab dem 16. November 2026 reichen Sie Auslandszahlungen bitte im ISO 20022‑Format pain.001.001.09 (EBICS-Auftragsart AXZ) ein.
Was bedeutet das für Sie?
- TRAVIC Port (manuelle Erfassung):
Keine Anpassung erforderlich - TRAVIC Port (Dateiupload über Drittsysteme):
Ihr eingesetztes System muss auf die neuen Formate umgestellt werden - Eigener EBICS-Client:
Bitte stellen Sie sicher, dass ausschließlich die aktuellen Formatversionen verwendet werden
Ab dem 16. November 2026 werden ausschließlich die aktuellen Datenformate gemäß Anlage 3 („Spezifikation der Datenformate“) unterstützt:
- pain.001.001.09 (Überweisungen)
- pain.008.001.08 (Lastschriften)
in der jeweils gültigen DK-Version 3.7 und höher
Ältere Formatversionen können danach nicht mehr verarbeitet werden.
Was bedeutet das für Sie?
- TRAVIC Port (manuelle Erfassung):
Keine Anpassung erforderlich - TRAVIC Port (Dateiupload über Drittsysteme):
Ihr eingesetztes System muss auf die neuen Formate umgestellt werden - Eigener EBICS-Client:
Bitte stellen Sie sicher, dass ausschließlich die aktuellen Formatversionen verwendet werden
Ab dem 16. November 2026 stellen wir Ihnen Konto- und Umsatzinformationen im aktuellen ISO 20022‑Format zur Verfügung:
- camt.053.001.08 (Tagesauszug)
- camt.052.001.08 (untertägige Umsätze)
- camt.054.001.08 (Sammelbuchungen)
Ältere MT-Formate (z. B. MT940/MT942) sowie frühere camt-Versionen werden dann nicht mehr unterstützt.
Für eine Übergangszeit bis 2027 stellen wir Ihnen MT940 und MT942 weiterhin zur Verfügung. Planen Sie jedoch eine rechtzeitige Umstellung auf die aktuellen ISO 20022-Formate ein und beachte Sie, dass in den MT-Formate keine Weiterentwicklung stattfindet.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie aktuell noch MT940 oder MT942 nutzen, stellen wir Ihnen diese Daten bereits heute zusätzlich in den modernen camt-Formaten zur Verfügung.
Für eine Umstellung von camt.052.001.02 bzw. camt.053.001.02 auf camt.052.001.08 bzw. camt.053.001.08 reicht eine formlose E-Mail aus.
Unsere Empfehlung:
- Nutzen Sie schon jetzt die Formate camt.053 und camt.052
- Planen Sie rechtzeitig die vollständige Umstellung auf die aktuellen ISO 20022-Formate
Strukturierte Adressen
Strukturierte Adressen bestehen aus klar definierten und formatierten Informationen. Jeder Bestandteil einer postalischen Adresse erhält ein dediziertes Subelement (z.B. Straße, Hausnummer und PLZ). Im Vergleich sind unstrukturierte Adressdaten weniger klar definiert und verwenden das unstrukturierte XML-Element „address line“ (<AdrLine>), in das verschiedene Bestandteile einer Adresse eingetragen werden.
Im Gegensatz zur alten ISO-Version erfordern neue Formate die Übermittlung der Adressdaten in strukturierter Form. Bei Eingabe von Adressen müssen die Adressdaten in die 14 vordefinierten Felder der ISO 20022 eingetragen werden. Die Daten dürfen dabei nicht vertauscht werden. Die Nutzung des unstrukturierten XML-Elementes „address line“ ist bei strukturierten Adressen nicht erlaubt.
Bei strukturierten Adressen sind darüber hinaus „Stadt“ und „Land“ Pflichtfelder.

Beispiel: strukturierte Adresse vs. unstrukturierte Adresse
Die hybride Adressdarstellung (bzw. semistrukturierte Adressdarstellung) enthält sowohl strukturierte als auch unstrukturierte Daten.
Das bedeutet, dass neben den Pflichtangaben „Stadt“ und „Land“ ergänzende Angaben in den Freitextzeilen (<AdrLine>) gemacht werden dürfen.
Es wird die Nutzung von strukturierten ISO 20022-Adresselementen in Kombination mit bis zu zwei Zeilen mit jeweils bis zu 70 Charakteren unstrukturierter „adress line“ erlaubt.
Elemente, die im strukturierten Format vorhanden sind, müssen in das jeweilige strukturierte ISO 20022-Element eingetragen werden. Wichtig ist an dieser Stelle, dass mindestens „Stadt“ und „Land“ in das jeweilige strukturierte Element eingetragen werden. Die vordefinierten Felder (strukturierte Elemente) sind bei hybriden Adressen zwingend auszufüllen. Angaben, die als strukturiertes Element bereits gemacht wurden, dürfen nicht noch mal in der „address line“ eingetragen werden.

Beispiel: hybride/semistrukturierte Adresse
Diese Art der Adressierung bietet eine flexiblere Handhabung von Adressinformationen. Aufgrund der vorgegebenen Struktur ist dennoch eine automatisierte Verarbeitung möglich. Hybride Adressen erlauben es, Informationen in einem Format einzuschließen, das menschlich lesbar und gleichzeitig für Maschinen teilweise interpretierbar ist.
Ab dem 16. November 2026 werden unstrukturierte Adressen nicht mehr unterstützt. Sofern eine unstrukturierte Adresse verwendet wird, werden Zahlungsaufträge abgelehnt. Wenn die Angabe einer Adresse für die Zahlungsausführung erforderlich ist, müssen ab November 2026 Adressen (semi-)strukturiert angegeben werden.
Pflege Ihrer Stammdaten:
Damit Sie die strukturierten Adressen künftig nutzen können, ist es wichtig, dass die entsprechenden Adressdaten Ihrer Zahlungspartner in Ihren Stammdaten hinterlegt sind. Qualitativ hochwertige und strukturierte Stammdaten sind essenziell, um die Ausführung von Zahlungen weiterhin zu gewährleisten (z.B. müssen PLZ und Ort in separaten Datenfeldern gespeichert werden).
Anpassungen an Systemen und Daten:
Eine frühzeitige Vorbereitung hilft, Betriebsstörungen zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten:
- Prüfen Sie die aktuell verwendeten Formate in Ihrer Software.
- Kontaktieren Sie Ihren Softwareanbieter zur Aktivierung der DK‑Version 3.7+.
- Planen Sie interne Tests (IT/Buchhaltung) zur sicheren Umstellung.
- Stellen Sie sicher, dass ab 16. November 2026 ausschließlich gültige Formate eingereicht werden.
Wenden Sie sich gern an unsere Expert:innen im Zahlungsverkehr unter:
In unserem Leitfaden finden Sie alle zentralen Informationen, Hintergründe und Anforderungen zur ISO 20022-Umstellung übersichtlich gebündelt.