Wichtige Informationen zur neuen Empfängerüberprüfung
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im europäischen Zahlungsraum vor jeder Autorisierung einer SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung eine sogenannte Verification of Payee (VoP) durchführen. Die VoP dient der Betrugsprävention im SEPA-Raum. Sie ermöglicht es, vor einer Zahlung zu prüfen, ob der Empfängername und die IBAN mit den bei der Empfängerbank registrierten Daten übereinstimmen (technischer IBAN-Namensabgleich).
Hinweis vom 08.09.2025:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im August 2025 Fragen und Antworten zur Verordnung über Echtzeitüberweisungen veröffentlicht. In diesen FAQs äußert sich die BaFin u.a. auch zu dem Themenkomplex „Sammler mit nur einem Überweisungsauftrag“. Nach Bewertung der FAQs möchten wir Sie wie folgt informieren:
Die Hamburg Commercial Bank AG wird ab dem 5. Oktober 2025 keine Empfängerprüfung durchführen, sofern ein Kunde, der nicht Verbraucher ist (z.B. Firmenkunde), einen Opt-Out-EBICS-Sammler mit nur einem Überweisungsauftrag am EBICS-Bankrechner (TCU) einreicht.
Verification of Payee – Was steckt dahinter?
Im Rahmen VoP sendet die Bank des Zahlers vor der Autorisierung eines Zahlungsverkehrsauftrags eine entsprechende Anfrage an die Bank des Zahlungsempfängers. Diese prüft, ob die IBAN und der Name des Empfängers mit den hinterlegten Kontoinhaber-Daten übereinstimmen, und teilt dem Zahler das Ergebnis mit.
Als Firmenkunde können Sie steuern, wenn Sie Zahlungsdateien als Sammler einreichen, wie die VoP-Prüfung durchgeführt werden soll:
Opt-in: Die Empfängerüberprüfung wird vor der Freigabe durchgeführt
Opt-out: Sie verzichten auf die Empfängerüberprüfung
Ablauf der Empfängerprüfung (Opt-in)
- Ihre Zahlung wird mit einer Transportunterschrift an die Bank gesendet. Ihre Unterschrift dient zu diesem Zeitpunkt nur der Übertragung Ihres Überweisungsauftrags.
- Die Bank führt den IBAN-Namensabgleich durch.
- Innerhalb von wenigen Sekunden erhalten Sie eines der folgenden Ergebnisse:
| Prüfergebnis | Code in pain.002 | Erläuterung des Prüfergebnisses |
| Match | RCVC | Empfängername und IBAN stimmen mit den Daten bei der Empfängerbank überein. |
| Close Match | RVMC | Der angegebene Empfängername stimmt teilweise mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen überein. Der zur IBAN hinterlegte Empfängername wird zurückgeliefert. |
| No Match | RVNM | Der angegebene Empfängername stimmt nicht mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen überein. |
| Not Applicable | RVNA | Prüfung nicht möglich. |
Wie geht es weiter?
Die Zahlung muss nach der VoP-Prüfung in der VEU freigegeben werden (Electronic Banking). Andernfalls wird die Zahlung nicht ausgeführt. Wir empfehlen Ihnen, vor der Freigabe das Protokoll (pain.002 VoP) abzuholen und die weiteren Hinweise, die Ihnen zusammen mit dem Ergebnis der VoP-Prüfung angezeigt werden, zu beachten. Wenn Sie die Zahlung nicht ausführen möchten (z. B. aufgrund des Ergebnisses der VoP-Prüfung), können Sie die Zahlung abbrechen.
Was bedeutet die Einführung für Ihr Unternehmen?
Ihr Unternehmen kann entscheiden, ob es den IBAN-Namensabgleich nutzen möchte (Opt-in) oder darauf verzichtet (Opt-out).
- Opt-in: Die Bank übernimmt die Haftung für den IBAN-Namensabgleich.
- Opt-out: Sie tragen weiterhin die volle Haftung für die Richtigkeit der Empfängerdaten.
Die VoP-Prüfung erfordert Änderungen in der EBICS-Kommunikation. Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
- Das Prüfergebnis wird in die Unterschriftenmappe (VEU-Mappe) aufgenommen.
- Neue EBICS-Auftragsarten wurden eingeführt:
| Übersicht Auftragsart | SCT Opt-out | IP* Opt-out | SCT Opt-in | IP* Opt-in |
| Überweisung und Echtzeitüberweisung | CCT | CIP | CTV | CIV |
| Servicerechenzentrum-VEU | CCX | CIX | VCX | VIX |
| Payment Status Report VoP (pain.002) | – | – | VPZ | VPZ |
- Wir haben Ihnen die neuen Auftragsarten automatisch bereitgestellt.
Bitte bedenken Sie folgende Punkte bei der Nutzung der Opt-in-Variante:
Weiterverarbeitung: Falls Sie Treasury-Systeme nutzen, prüfen Sie, ob die neue pain.002-VoP-Datei verarbeitet werden kann und ob die neuen EBICS-Auftragsarten zur Einreichung genutzt werden können.
Korrekte Firmenbezeichnung:
Vergewissern Sie sich außerdem, dass Sie in Ihren Zahlungsaufträgen den genauen Namen des Kontoinhabers verwenden. So vermeiden Sie Verzögerungen in der Zahlungsabwicklung.
Für Sie als Zahlungsempfänger bedeutet dies: Empfangen Sie Zahlungen von Ihrem Kunden oder Geschäftspartner, wird eine VoP-Prüfung mit den von Ihnen bei uns hinterlegten Daten durchgeführt, sofern Ihr Geschäftspartner dies bei seiner Bank entsprechend beauftragt hat. Alle Überweisungen von Privatpersonen durchlaufen künftig immer eine VoP-Prüfung. Die VoP-Prüfung kann bei Verbrauchern nicht abgewählt werden.
Sie sollten daher Folgendes berücksichtigen: Sofern Sie gegenüber Ihren Kunden und Geschäftspartnern nicht ausschließlich unter dem bei uns als Kontoinhaber hinterlegten Namen auftreten, kann es passieren, dass Ihre Kunden oder Geschäftspartner einen anderen oder verkürzten Namen bei der Zahlung verwenden. Bei Abweichungen vom Kontoinhabernamen wird Ihren Kunden oder Geschäftspartnern bei Durchführung der Zahlung ein „No Match“ oder „Close Match“ angezeigt. Dies kann zu Rückfragen und ggf. zu Zahlungsabbrüchen führen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ebics.de/de/ebics-standard/hinweise-hersteller-kunden