Verification of Payee
Wichtige Informationen zur neuen SEPA-Verifizierung
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im europäischen Zahlungsraum vor jeder Autorisierung einer SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung eine sogenannte Verification of Payee (VoP) durchführen. Hierbei handelt es sich um einen technischen
IBAN-Namensabgleich.
Verification of Payee – Was steckt dahinter?
Die VoP wird zur Betrugsprävention im SEPA-Raum eingeführt. Sie ermöglicht, vor einer Zahlung zu prüfen, ob Empfängername und IBAN mit den bei der Empfängerbank registrierten Daten übereinstimmen. Die Bank des Auftraggebers sendet die VoP-Anfrage vor der Autorisierung an die Empfängerbank. Diese prüft, ob IBAN und Empfängername mit den hinterlegten Kontoinhaber-Daten übereinstimmen und meldet dem Auftraggeber der Zahlung das Ergebnis zurück.
Ablauf der Opt-in Prüfung
1. Ihre Zahlung wird mit einer Transportunterschrift an die Bank gesendet.
2. Die Bank führt den IBAN-Namensabgleich durch.
3. Innerhalb von wenigen Sekunden erhalten Sie eines der folgenden Ergebnisse:
Match: Name und IBAN stimmen mit den Daten bei der Empfängerbank überein.
Close Match: Der gesendete Name stimmt teilweise mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen überein.
No Match: Es gibt keine Übereinstimmung mit dem Namen beim Empfänger.
No Check: Prüfung nicht möglich (z. B. wegen Zeitüberschreitung).
Wie geht es weiter?
Nach der Prüfung erhalten Sie ein Protokoll im neuen pain.002-VoP-Format (Electronic Banking). Sie können die Zahlung dann freigeben oder abbrechen.
Was bedeutet die Einführung für Ihr Unternehmen?
Ihr Unternehmen kann entscheiden, ob es den IBAN-Namensabgleich nutzen möchte (Opt-in) oder darauf verzichtet (Opt-out).
- Opt-in: Die Bank übernimmt die Haftung für den IBAN-Namensabgleich.
- Opt-out: Sie tragen weiterhin die volle Haftung für die Richtigkeit der Empfängerdaten.
Bitte denken Sie daran: Sammeldateien mit nur einer Zahlung werden immer über den Opt-in-Prozess geprüft!
Die VoP-Prüfung erfordert Änderungen in der EBICS-Kommunikation. Folgende Anpassungen erwarten Sie:
- Das Prüfergebnis wird in die Unterschriftenmappe (VEU-Mappe) aufgenommen.
- Neue EBICS-Auftragsarten werden eingeführt:
- CTV: für SEPA-Überweisungen
- CIV: für SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payment)
- VPZ (VoP-Status-Report pain.002)
- Wir stellen Ihnen die neuen Auftragsarten automatisch bereit. Eine Beantragung Ihrerseits ist nicht erforderlich.
Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Banking- oder Treasury-Software (z. B. SAP) bis zum 6. Oktober2025 kompatibel ist!
Bitte bedenken Sie folgende Punkte bei der Nutzung der Opt-in-Variante:
Weiterverarbeitung: Falls Sie Treasury-Systeme nutzen, prüfen Sie, ob die neue pain.002-VoP-Datei verarbeitet werden kann.
Korrekte Firmenbezeichnung: Vergewissern Sie sich, dass die Zahlungspflichtigen ihren genauen Firmennamen verwenden, wie er im Kontovertrag angegeben ist. So vermeiden Sie Verzögerungen beim Zahlungseingang.
Datenabgleich: Klären Sie bitte rechtzeitig, wie Änderungen bei Auftraggeber- und Empfängerdaten zwischen Ihrem Stammdatensystem und dem EBICS-System synchronisiert werden können
- Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ebics.de/de/ebics-standard/implementation-guide